Psychologische Psychotherapiepraxis Elisabeth Zenker

Elisabeth Zenker

Kostenübernahme

Eine Überweisung Ihres Hausarztes können Sie mitbringen. Zwingend notwendig ist diese aber nicht, außer Sie sind im Hausarztmodell eingetragen. Dann wird ein Ersttermin für die psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart. In diesem Termin wird besprochen ob Sie bei mir richtig sind und wie weiter verfahren wird. Es kann auch ein zweiter Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbart werden. Sollten wir uns einigen und eine Psychotherapie anstreben, werden zwei probatorische Sitzungen geführt. In diesen Sitzungen werden genauere Details (z.B. Antrag an die Krankenkasse, Therapieziele etc.) besprochen.

Eine Psychotherapie ist antragspflichtig. Wie genau verfahren wird (Konsiliarbericht etc.) besprechen wir in den probatorischen Sitzungen. Wenn ihre Krankenkasse ihren Antrag vorliegen hat, erhalten Sie zunächst eine Zusage für 12 Therapiesitzungen (KZT 1). Es können später weitere Sitzungen beantragt werden. Es kommt vor, dass eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Kurzzeittherapie nicht ausreicht, um die seelische Erkrankung zu verbessern.

Die Therapie wird wie ein Arztbesuch abgerechnet. Abhängig von Ihrer Versicherung, gibt es folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Primär- und Ersatzkassen (gesetzliche Krankenversicherung)

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme von der Krankenkasse aufgrund der allgemeinen Kassenzulassung meiner Praxis für Verhaltenstherapie möglich.

Bringen Sie bitte ihre Versicherungskarte mit. Ebenfalls eine Überweisung wenn Sie im Hausarztmodell eingetragen sind. Ansonsten ist eine Überweisung nicht notwendig. Die Versicherungskarte wird immer am Quartalsanfang eingelesen.

Private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern geschieht in der Regel problemlos. Hierfür muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt.

Berufsgenossenschaften

Eine Berufsgenossenschaft übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlass die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalles darstellt.

Unfallversicherungen

Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlass z.B. die Folge eines Verkehrsunfalles ist, den der Unfallgegener verschuldet hat.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) (2,3 - facher Satz).